Hunderassen, Hundehaltung

Listenhunde: Ausnahmen in vier Bundesländern

DOGLIFY Redaktion

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Listenhunde: In Deutschland gelten in den meisten Bundesländern strenge Auflagen für bestimmte Hunderassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese sogenannten Listenhunde unterliegen besonderen Bedingungen wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht oder einer erhöhten Hundesteuer. Doch es gibt Ausnahmen: Vier Bundesländer haben sich bewusst gegen die Einführung von Rasselisten entschieden. In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen werden Hunde nicht aufgrund ihrer Hunderasse, sondern individuell beurteilt. Was macht diese Bundesländer anders, und welche Regelungen gelten dort für Hundebesitzer? In diesem Beitrag beleuchten wir die Situation in diesen „ausnahmefreien“ Regionen genauer.

Bundesländer ohne Listenhunde-Listen

Während in den meisten Bundesländern bestimmte Hunderassen, als Listenhund gelten, aufgrund von Vorurteilen oder statistischen Vorfällen als gefährlich eingestuft werden, verfolgen die folgenden vier Bundesländer einen anderen Ansatz. Hier wird auf Rasselisten verzichtet, stattdessen gilt eine einzelfallbasierte Bewertung.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der Bundesländer, das keine Verordnungen von Listenhunde führt. Statt pauschale Rasselisten zu erstellen, setzen die Behörden auf eine individuelle Beurteilung des Verhaltens eines Hundes. Dies bedeutet, dass Hunde nur dann als gefährlich eingestuft werden, wenn sie auffälliges Verhalten zeigen oder durch Vorfälle wie Bisse negativ auffallen.

Für die Hundehalter bedeutet dies eine größere Freiheit, insbesondere für Besitzer von Hunderassen, die in anderen Bundesländern als Listenhunde gelten. Das System in Mecklenburg-Vorpommern erfordert jedoch eine aktive Verantwortung der Besitzer. So wird stark auf die präventive Kontrolle durch das Ordnungsamt gesetzt. Sollte es zu einem Vorfall kommen, werden Maßnahmen wie Leinenpflicht oder ein Wesenstest angeordnet – unabhängig von der Hunderasse.

Wichtige Regeln in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Es gibt keine Rasselisten.
  • Die Behörden entscheiden nach Einzelfällen.
  • Bei Auffälligkeiten wird der Hund verhaltenspsychologisch bewertet.

Niedersachsen

Auch Niedersachsen hat sich gegen Rasselisten entschieden. Hier liegt der Fokus stark auf dem Hund als Individuum, nicht auf einer vermeintlich gefährlichen Rassezugehörigkeit. Ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern werden Hunde nur dann besonderen Auflagen unterworfen, wenn sie durch aggressives Verhalten auffallen.

Besonders interessant ist das niedersächsische Modell, da es auf der Überzeugung basiert, dass nicht die Rasse eines Hundes dessen Gefährlichkeit bestimmt, sondern seine Erziehung und das Verhalten des Halters. Das Land fördert deshalb eine allgemeine Hundeerziehung und bietet freiwillige Wesenstests an, die die Gefährlichkeit eines Hundes nach objektiven Kriterien bewerten.

Wichtige Regeln in Niedersachsen:

  • Keine pauschale Einstufung von Hunderassen.
  • Freiwillige Wesenstests können helfen, Auflagen zu vermeiden.
  • Auffällige Hunde werden im Einzelfall bewertet.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein, das nördlichste Bundesland Deutschlands, setzt auf ähnliche Regelungen wie Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Auch hier gibt es keine Hunderassen, die als Listenhunde gelten. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nach Verhalten und nicht nach der Hunderasse beurteilt. Das Land setzt zudem stark auf Prävention und Hundeerziehung, um Risiken zu minimieren.

Schleswig-Holstein betont, dass jeder Hund potenziell gefährlich sein kann, wenn er nicht richtig sozialisiert oder gehalten wird. Daher wird das individuelle Verhalten des Hundes in den Vordergrund gestellt. Ein besonderes Merkmal des Bundeslandes ist der Fokus auf die Zusammenarbeit mit Hundehalterschulen und Vereinen, die Haltern helfen, ihre Tiere richtig zu führen.

Wichtige Regeln in Schleswig-Holstein:

  • Keine Rasselisten.
  • Enge Zusammenarbeit mit Hundeerziehungsschulen.
  • Gefährliche Hunde werden nach Verhaltensauffälligkeiten beurteilt, nicht nach Hunderasse.

Thüringen

Thüringen gehört ebenfalls zu den Bundesländern ohne Rasselisten. Hier wird der Ansatz verfolgt, dass Gefährlichkeit nicht pauschal an der Hunderasse festgemacht werden kann. Stattdessen wird jeder Hund unabhängig von seiner Herkunft oder seinem äußeren Erscheinungsbild nach seinem Verhalten beurteilt.

Thüringen betont in seiner Hundeverordnung, dass die Verantwortung primär bei den Haltern liegt. Hunde, die durch aggressive Verhaltensweisen oder Vorfälle auffällig werden, können nachträglich als gefährlich eingestuft werden und müssen dann Auflagen erfüllen. Aber solange ein Hund sich unauffällig verhält, gibt es keine spezifischen Regelungen.

Wichtige Regeln in Thüringen:

  • Keine speziellen Rasselisten.
  • Hunde werden nur im Einzelfall als gefährlich eingestuft.
  • Verantwortung liegt stark bei den Haltern.

Warum verzichten diese Bundesländer auf Rasselisten?

Die vier Bundesländer, die keine Rasselisten führen, begründen ihre Entscheidung meist mit ähnlichen Argumenten. Ein zentraler Punkt ist, dass es wissenschaftlich umstritten ist, ob bestimmte Hunderassen wirklich gefährlicher sind als andere. Viele Experten und Organisationen, darunter der Deutsche Tierschutzbund, betonen, dass es in erster Linie auf die Erziehung und Haltung der Hunde ankommt. Pauschale Verbote oder strenge Auflagen für bestimmte Hunderassen halten sie daher für wenig sinnvoll.

Zudem wird in diesen Bundesländern oft auf den Aufwand hingewiesen, den Listenhunde und die Rasseliste mit sich bringen. Sie führen häufig zu Bürokratie und schaffen Unsicherheiten, da die Einordnung von Mischlingen oder neuen Hunderassen nicht immer klar ist. Die Entscheidung für einen präventiven Ansatz mit individueller Bewertung basiert also sowohl auf praktischen als auch auf tierschutzrechtlichen Überlegungen.

Fazit

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Die vier Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen zeigen, dass es auch ohne strenge Rasselisten möglich ist, den Schutz der Öffentlichkeit und eine verantwortungsvolle Hundehaltung zu gewährleisten. Durch den Fokus auf individuelle Beurteilungen statt pauschaler Verbote haben Hundebesitzer hier deutlich mehr Freiheiten. Allerdings geht dies auch mit einer besonderen Verantwortung einher: Hundehalter müssen sich bewusst sein, dass ihr Tier stets im Mittelpunkt einer Einzelfallprüfung stehen kann und sie dafür verantwortlich sind, dass ihr Hund gut erzogen und sozialisiert ist.

Für Hundeliebhaber, insbesondere von Hunderassen, die in anderen Bundesländern auf der Liste stehen, sind diese vier Regionen eine willkommene Alternative. Sie bieten einen flexibleren und oftmals hundefreundlicheren rechtlichen Rahmen, der die individuellen Eigenschaften des Hundes in den Vordergrund stellt.

Häufig gestellte Fragen zu Listenhunde und den Regelungen in Deutschland

Listenhunde sind Hunderassen, die in bestimmten Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese Einstufung basiert auf Vorfällen oder Annahmen über das Verhalten und die Stärke der Hunde. Für sie gelten oft besondere Auflagen, wie Maulkorb- und Leinenpflicht, höhere Steuern oder ein Sachkundenachweis für die Halter.

In Deutschland verzichten vier Bundesländer auf Listenhunde-Listen: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Regionen wird die Gefährlichkeit eines Hundes nach seinem individuellen Verhalten und nicht nach seiner Hunderasse beurteilt.

Die betroffenen Bundesländer argumentieren, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht pauschal an seiner Hunderasse festgemacht werden kann. Stattdessen setzt man auf individuelle Beurteilungen und präventive Maßnahmen. Zudem wird die Effektivität von Rasselisten oft angezweifelt, da das Verhalten eines Hundes stark von seiner Erziehung abhängt.

Ja, auch in den Bundesländern ohne Rasselisten müssen Hundehalter bestimmte Regeln beachten. Dazu gehören Leinenpflicht in bestimmten Bereichen, Versicherungspflicht und die Pflicht, den Hund bei den Behörden anzumelden. Auffällige Hunde können nachträglich als gefährlich eingestuft und besonderen Auflagen unterworfen werden.

Die Listen der Hunderassen, die als gefährlich gelten, unterscheiden sich je nach Bundesland. Typischerweise stehen Hunderassen wie der Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder Rottweiler auf diesen Listen. Die genauen Regelungen variieren jedoch stark.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf oder der Adoption eines Hundes über die geltenden Bestimmungen in Ihrem Wohnort zu informieren. Beim Umzug in ein anderes Bundesland sollten Hundebesitzer sich ebenfalls über die neuen Regeln informieren, da diese stark abweichen können.

Wenn ein Hund durch aggressives Verhalten auffällig wird, kann er von den Behörden als gefährlich eingestuft werden. In diesem Fall gelten Auflagen wie Maulkorb- und Leinenpflicht, und der Halter muss eventuell einen Wesenstest für den Hund durchführen lassen. In schweren Fällen kann der Hund auch beschlagnahmt werden.

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